Artikel über den Flugplatz und seine Anlagen, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind

Artikel vom 25.8.2010 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Flugplatz: Wogen wieder geglättet
Entwicklung     Kreisausschuss befasst sich erneut mit künftiger Nutzung in Ahlhorn
Der Antrag muss noch überarbeitet werden. Dann geht er in die öffentliche Auslegung.
von Karsten Bandlow

Wildeshausen - Die Wogen haben sich deutlich geglättet, jedenfalls im Struktur- und Wirtschaftsausschuss des Landkreises Oldenburg, der sich am Dienstag erneut mit der künftigen Nutzung des ehemaligen Fliegerhorstes Ahlhorn befasste.
Nachdem die Flugplatz Ahlhorn GmbH inzwischen einen konkreten Antrag bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg für die Konversion des ehemaligen Militärflugplatzes gestellt hatte, ist das „Unbehagen“, das noch in der letzten Ausschusssitzung am 15. Juni zum Ausdruck gebracht worden war, der Erkenntnis gewichen: „Die haben genau das beantragt, was sie hier angekündigt haben“, wie Erster Kreisrat Carsten Harings zu Beginn der Sitzung feststellte. Dem mochte keines der Ausschussmitglieder wirklich widersprechen.
Rolf Eilers von der Flanke GmbH skizzierte anschließend die Eckpunkte des Antrags der Flugplatz Ahlhorn GmbH, der, wie berichtet, einen Sonderlandeplatz mit Sichtflugverkehr im 24-Stunden-Betrieb für Flugzeuge bis 14 Tonnen Maximalgewicht vorsieht. Der Bauschutzbereich soll von bisher 15 Kilometern nach Westen und Osten auf einen Radius von 1,5 Kilometern beschränkt werden, was nach Eilers’ Überzeugung gewerblichen Passagierflug- oder Cargobetrieb ein für allemal ausschließt, zumal dafür auch noch eine Instrumentenflugeinrichtung Voraussetzung wäre.
Schwerpunkt der fliegerischen Nutzung soll die so genannte Geschäftsfliegerei mit kleinen und leisen Maschinen werden, die selten mehr als sechs Tonnen Abfluggewicht aufweisen. Außerdem ist laut Antrag wie bisher Sportfliegerei sowie eine Nutzung durch die Bundeswehr vorgesehen. Sollte sich wiederum ein Werftbetrieb in Ahlhorn etablieren, sei maximal ein Start und eine Landung pro Woche zu erwarten, für die jeweils eine Einzelgenehmigung erforderlich sei, so Eilers.
Nach Aussagen der Landesbehörde muss der Antrag noch überarbeitet werden, bevor er für das Beteiligungsverfahren öffentlich ausgelegt wird. Wahrscheinlich auch in Wildeshausen und Emstek, wo es starke Vorbehalte vor allem gegen Nachtflüge gibt. In dieser Phase des Verfahrens können Anregungen und Bedenken vorgetragen werden, was nach Auskunft von Harings auch der Landkreis tun wird. Erst danach soll dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.


zuletzt geändert am 25.8.10