Artikel über den Flugplatz und seine Anlagen, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind

Artikel vom 14.1.2010 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Ausschuss bremst Grundstücksgeschäft aus
KREISTIERHEIM Einspruch gegen Übertragung der Ex-Flugplatzfläche an Kneten

WILDESHAUSEN - Ausgebremst worden sind die Pläne der Tierschutzgruppe Wildeshausen (TSGW) für ein Kreistierheim in der Holzhauser Heide. Das Gelände, eine ehemalige Flugleitanlage, wurde von der Firma Bunte beim Kauf des Fliegerhorstes Ahlhorn erworben. Das Unternehmen wollte es zum Preis von 13 000 Euro an die Gemeinde Großenkneten verkaufen, die es wiederum der TSGW zur Verfügung stellen will. Gegen diese Grundsübertragung hat allerdings der so genannte Grundstücksverkehrsausschuss beim Landkreis Einwände.
Der achtköpfige Ausschuss unter dem Vorsitz von Kreislandwirt Jürgen Seeger tagt in der Regel alle sechs Wochen und befasst sich mit allen Grundstücksverkäufen von einer Größe ab einem Hektar. Vor allem werde geprüft, ob die Interessen der Landwirtschaft berührt seien, erläuterte Erster Kreisrat Rolf Eilers. Genau dies scheint hier der Fall zu sein: Mehrere Landwirte aus Wildeshausen hätten ihr Interesse an dem Grundstück bekundet. Auch der Grundstücksverkehrsausschuss halte eine landwirtschaftliche Nutzung für das 1,3 Hektar große Gelände, das zudem im Landschaftsschutzgebiet liegt, für sinnvoller.
So lange der Fall nicht geklärt ist, werde der Landkreis auch den Bauantrag der Tierschützer nicht bearbeiten. „Die Gruppe hat keinen Zugriff auf das Grundstück“, so Eilers, „das Verfahren ist schwebend.“ Auch Großenkneten sei noch nicht im Besitz der Fläche.
Die Gemeinde will sich damit nicht zufrieden geben. Sie hat ein Kölner Rechtsanwaltsbüro mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt, wie Kämmerer Horst Looschen sagte. „Es ist vertraglich zwischen Bund und der Firma Bunte vereinbart worden, dass wir das Grundstück erhalten.“ Der Vertrag konnte aufgrund des Vetos der Grundstücksverkehrsausschusses aber noch nicht unterschrieben werden.
Nun liegt der Fall beim Amtsgericht Wildeshausen. „Die Gemeinde Großenkneten hat noch keine Anspruchsbegründung für die Fläche vorgelegt“, sagte Amtsgerichtsdirektor Dr. Detlev Lauhofer. Nun sei die Frist letztmalig bis Ende Januar verlängert worden. Großenkneten hatte bereits im Herbst 2009 den Antrag beim Landwirtschaftsgericht gestellt.

TSGW-Vorsitzende Christina Poppe zeigte sich kämpferisch: „Wir halten an unseren Plänen für das Tierheim in Holzhausen fest.“ Jedoch sei die Situation „kompliziert“. Denkbar wäre auch eine andere Lösung: Das Gelände, das die Firma Bunte an die Gemeinde Großenkneten verkauft, muss kleiner als ein Hektar sein. Dann währe der Grundstücksverkehrsausschuss nicht mehr zuständig.


zuletzt geändert am 14.1.10