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Artikel vom 26.06.2014 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter:  NWZonline  (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Nachtflugverbot lässt Protest verstummen
Genehmigungsbescheid für Ahlhorn löst keine Reaktionen aus - Auslegung endet heute
In Ahlhorn ist noch die Abnahme durch die Behörde offen. Dann gilt die neue Genehmigung.
von Ulrich Suttka

Ahlhorn/Großenkneten - Es war ein Thema, bei dem einst so mancher in die Luft ging; die fliegerische Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes in Ahlhorn. Jetzt liegt seit rund einem Monat die Genehmigung durch die zuständige niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg vor - und der Konflikt hat sich offenbar in Luft aufgelöst. Mit der Begrenzung der Flugbetriebszeit auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr sowie der Beschränkung auf Flugzeuge mit einem Höchststartgewicht bis zu 14 Tonnen ist der jahrelange Konflikt beigelegt worden. Das Nachtflugverbot hat den Protest verstummen lassen.
Ein Indiz dafür: Nicht ein Bürger hat bislang die öffentliche Auslegung der 91-seitigen Genehmigung mit allen Details im Rathaus Großenkneten eingesehen. Das berichtete Erster Gemeinderat Klaus Bigalke am Mittwoch. Nur noch heute liegen die Unterlagen im Rathaus aus. Zudem besteht alternativ die Möglichkeit, sie jederzeit im Internet unter www.luftverkehr.niedersachsen.de in der Rubrik Flugplatz-Genehmigungen einzusehen.
Im Kneter Rathaus war im Mai die Genehmigung begrüßt worden. Die Kommune hatte sich stets auch für eine fliegerische Nachnutzung eingesetzt. "Es gab keine Reaktionen. Das scheint akzeptiert zu werden", so Bigalke über seinen Eindruck von dem Echo in der Öffentlichkeit.
Auch bei der Landesbehörde hat es bisher keine Reaktionen auf den Genehmigungsbescheid gegeben. Hier wird das Ende der Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden, neben Großenkneten auch Emstek, Visbek und Wildeshausen, abgewartet. Wer den Bescheid in der vorliegende Form nicht akzeptiert, dem bleibt jetzt nur noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg.
"Dann muss nur noch die Abnahmeprüfung vor Ort in Ahlhorn erfolgen", so Olaf Neumann von der Landesbehörde zum weiteren Verfahren. Hier geht es unter anderem um die Umsetzung der technischen Vorgaben, so bei der Befeuerung. Später folgen regelmäßige Kontrollen des Flugplatzes.
Thomas Meiswinkel, Leiter der Projektentwicklung des Eigentümers, der Metropolpark Hansalinie, bestätigte auf Nachfrage, dass diese Abnahme "zeitnah" erfolgen solle. Zugleich erinnerte er daran, dass der fliegerische Betrieb auch in den vergangenen fünf Jahren immer gelaufen sei, so mit Segel- und Motorfliegern oder auch seitens der Bundeswehr als Mieter, die ihren Sprungdienst versehen habe.
Im Internetauftritt der Metropolpark Hansaline wird die "2650 Meter lange Start- und Landebahn für die fliegerische Nutzung im Bereich der Businessfliegerei" als "marktentscheidender Logistikvorteil" beworben.

www.metropolpark-hansalinie.de


zuletzt geändert am 30.5.14