wichtige Artikel, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind

Hoffnung auf viele Arbeitsplätze - 20.6.12
Wildeshauser Protest prallt ab
- 19.6.12

Änderung im kleinsten Bebauungsplan gefordert
- 18.6.12

Bebauungspläne sollen Satzung werden
- 12.6.12

CDU will Information zu Ahlhorn - 8.5.12
Pläne für Flugpark liegen öffentlich aus - 27.4.12

Anmerkung des Webmasters: Die Bauleitpläne können auch im Internet unter www.grossenkneten.de eingesehen werden. Dort "Aktuelles" und dann "Bauleitpläne" anklicken.


Artikel vom 20.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Hoffnung auf viele Arbeitsplätze
Kommunales     Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn geht in die Realisierungsphase
Flug-, Logistik- und Gewerbepark: Die Bauleitplanung ist – bis auf einen kleinen Bereich – abgeschlossen.

von Klaus Derke

Ahlhorn - Fünf von sechs Bebauungsplänen für das mehr als 300 Hektar große Areal des ehemaligen Militärflughafens Ahlhorn sind vom Rat beschlossen (NWZ berichtete). Jetzt hat die Firma Bunte als Eigentümerin die Möglichkeit, ihre weiteren Vorhaben im Bereich Gewerbe, Logistik und Fliegerei umzusetzen. "Das, was Bunte bislang nur angedeutet hat, kann jetzt realisiert werden", so CDU-Fraktionschefin Astrid Grotelüschen am Montag im Rat. Sie hofft, dass sich jetzt weiteres Gewerbe ansiedelt und Arbeits- und Ausbildungsplätze "sichtbar" werden.
"Ein weiterer Meilenstein für den Flugplatz Ahlhorn", meinte FDP-Fraktionschefin Imke Haake. Sie verwies auf die enorme Dimension des Konversionsprojektes. Es sei jetzt der Rahmen für die weitere Entwicklung des Areals vorhanden. Dass es endlich richtig losgehen kann, freute SPD-Fraktionschef Giese.
"Die Firma Bunte hat mit uns, glaube ich, einen verlässlichen Partner gefunden", sagte Carsten Grallert von der Gruppe Unabhängige über die Zusammenarbeit von Gemeinde und Investor.
CDU, FDP, SPD und Unabhängige stimmten in Gänze dem Paket aus Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplänen zu. Zurückgestellt wurde einhellig lediglich ein kleiner Bereich (B-Plan V) an der Kirchstraße, weil die Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung" auf Initiative von CDU und FDP gestrichen werden soll (NWZ berichtete).
Unterschiedliches Abstimmungsverhalten legten die drei Vertreter der Kommunalen Alternative an den Tag. KA-Fraktionschef Axel Janßen zeigte sich "nicht ganz zufrieden" mit den Abwägungen des Planers. Janßen erinnerte an seine seit Jahren formulierte strikte Ablehnung der zivil-gewerblichen Fliegerei. Sie sei wirtschaftlich nicht darstellbar, ökologisch und sozial nicht verantwortbar. Beim entsprechenden Bebauungsplan mit Zweckbestimmung "Fliegerische Nutzung" stimmte Janßen dagegen, die KA-Kollegen enthielten sich.

Die geplante Fliegerei in Ahlhorn war Auslöser von einer großen Einspruchswelle aus Wildeshausen, die einen Papierberg in "Telefonbuchstärke" erzeugte. "Ein einmaliger Vorgang", meinte dazu Bürgermeister Bernasko. Im Wortlaut fast identische Einsprüche gingen ein. Die Vorlagen habe man aus dem Internet herunterladen können. Die Stadt wolle offenbar ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht anstrengen, meinte Bernasko. Sowohl substanziell als auch materiell sehe er aber keine Erfolgsaussichten für die Wildeshauser. Während die Wildeshauser Einsprüche unzählige Seiten umfassen, hat zum Beispiel die Nachbargemeinde Visbek kurz und knapp erklärt, das sie den Entwürfen für die Bauleitplanung mit dem Vorbehalt zustimme, dass Platzrunden und Warteschleifen der Flugzeuge nicht über ihrem Gebiet liegen dürfen. Dazu verweisen die Visbeker auf ihre Stellungnahme zur beantragten Flugbetriebsgenehmigung.
Laut Planer Joachim Mrotzek sind das zwei getrennte Verfahren. "Die Zulässigkeit von Flugplätzen wird nicht durch die Bauleitplanung geregelt", meinte Mrotzek. Laut schalltechnischem Gutachten sei für das Hoheitsgebiet der Stadt Wildeshausen eine Fluglärmbelastung, "die im Rechtssinne nicht unerheblich ist", nicht zu erwarten, stellte der Planer fest.
Die Wildeshauser Beschwerde zielt aber offenbar auch auf die Ausweisung von Gewerbeflächen überhaupt in der Nachbargemeinde ab. Wildeshausen beansprucht, so scheint es, als "Mittelzentrum" die Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen zuerst für sich auf ihrem Gebiet. Die Planung in Ahlhorn läuft da zuwider.


Artikel vom 19.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Wildeshauser Protest prallt ab
Kommunales
     Bauleitplanung und Flugbetriebsgenehmigung zwei verschiedene Dinge
Fast so dick wie ein Telefonbuch: Die öffentlichen und privaten Einwände aus Wildeshausen sorgen für einen riesigen Haufen Papier.

von Klaus Derke

Großenkneten - Der Versuch der Stadt Wildeshausen, den geplanten Nachtflug in Ahlhorn zu verhindern, hat im Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenkneten zu Kopfschütteln geführt. Über ihren Fachanwalt hat die Stadt die gesamte Bauleitplanung des Nachbarn für das Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn auseinandernehmen lassen. Die beantragte Änderung der Flugbetriebsgenehmigung sei aber ein ganz anderes Verfahren, unabhängig davon, was die Bauleitplanung regele, stellte Planer Joachim Mrotzek dazu am Montag fest. Die Gemeinde könne in so einem Verfahren relativ wenig machen. Sein Fazit: Aus der Stellungnahme der Stadt Wildeshausen, immerhin 68 Seiten umfassend, ergebe sich nichts, was dazu führen würde, "dass die Planung in irgendeiner Weise zu ändern wäre."
Völlig unverständlich sei, dass die Stadt Wildeshausen schon bei der anstehenden Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teil des Flugplatzes nachteilige Auswirkungen für sich erwarte. Die Darstellung der bisherigen Sonderbaufläche "Fliegen/Gewerbe" werde in "Gewerbliche Baufläche" geändert. "Wenn ich gegen das Fliegen wäre, würde ich mich über diese Änderung freuen", so Mrotzek.
Der Kneter Rat hat am Montagabend die Flächennutzungsplanänderung sowie vier der fünf ausstehenden Bebauungspläne für das Areal (siehe Kasten) beschlossen.

Bebauungsplan Nr. 109/I: Eingeschränktes Industriegebiet (7 Hektar), mit dem Ausschluss bestimmter Vorhaben. Der Vorentwurf sah ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung "Autohof" vor. Jetzt wird ein Gewerbegebiet ausgewiesen, in dem auch der Autohof realisiert werden kann.

Bebauungsplan Nr. 109/II A: Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung "Fliegerische Nutzung". Das sonstige Sondergebiet (115 Hektar) dient vorwiegend der Unterbringung eines Flugplatzes sowie von Gewerbebetrieben, die mit einer fliegerischen Nutzung des Gebietes vereinbar sind. Des Weiteren findet parallel nördlich und südlich der Start- und Landebahn Photovoltaiknutzung statt. In bestimmten Bereichen sollen auch Einrichtungen für den Gemeinbedarf zugelassen werden.

Bebauungsplan Nr. 109/II B: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" (SO Photovoltaik). Dieser Plan ist bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten (32 Hektar).

Bebauungsplan Nr. 109/III: Gewerbe- und Industriegebiet mit Ausschluss bestimmter Nutzungen. Des Weiteren ist ein kleiner Teilbereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Verwaltung" festgesetzt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich laut Verwaltung rund 134 Hektar.

Bebauungsplan Nr. 109/IV: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Verwaltung". Es handelt sich um das Areal des Erdbeerbauern Osterloh. Fläche des Geltungsbereichs: rund 12 Hektar.

Bebauungsplan Nr. 109/V: Dieser Plan wurde auf Antrag der CDU/FDP zurückgestellt. Beim dem "Sonstigen Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf/Forschung und Entwicklung" (5,8 Hektar) soll die Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung" herausgenommen werden. Dafür ist eine erneute Auslegung (vier Wochen) erforderlich.


Artikel vom 18.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Änderung im kleinsten Bebauungsplan gefordert
Das "Sonstige Sondergebiet", das an die Kirchstraße angrenzt, umfasst rund 5,8 Hektar.
von Klaus Derke

Ahlhorn - Mit einer Fläche von nur rund 5,8 Hektar ist der Bebauungsplan Nr 109/V "Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn" der kleinste der fünf Bebauungspläne, die für das mehr als 300 Hektar umfassende Gebiet des ehemaligen Militärflughafens Ahlhorn auf den Weg gebracht werden.
Ein so genanntes "Sonstiges Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf/Forschung und Entwicklung" soll hier, angrenzend an die Kirchstraße, nach Vorstellung des Flugplatzeigentümers Bunte entstehen.
Die CDU/FDP-Gruppe möchte diesen Plan so nicht als Satzung verabschieden. Wie Gruppensprecherin Astrid Grotelüschen (CDU) auf Nachfrage berichtete, soll die Zweckbestimmung „Fremdenbeherbergung“ herausgenommen werden, um seitens der Gemeinde Einflussmöglichkeiten darauf zu haben, was dort passiert. "Bei konkreten Projekten zu dem Thema sind wir dann gerne bereit, den Plan auch noch mal anzufassen", betonte Grotelüschen, dass man grundsätzlich bereit sei, auch Vorhaben in diesem Bereich zu unterstützen.
Da es an diesem Montag bereits um den endgültigen Satzungsbeschluss geht, muss das Vorgehen noch geklärt werden. Die Verwaltung muss erklären, ob es reicht, nur die eine Zweckbestimmung aus diesem Bebauungsplan herauszunehmen oder ob eine Zurückstellung mit erneuter Auslegung erforderlich wird. Das würde laut Grotelüschen eine zeitliche Verzögerung von vier Wochen für die erneute Auslegung bedeuten.
Auf das neue Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr Ahlhorn, das auf dem Areal unter dem Punkt "Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf" vorgesehen ist – wenn denn die Gemeinde zu einer entsprechenden Regelung mit Bunte kommt und die Politik es beschließt – hätte dies laut Grotelüschen keine Auswirkungen. Alle anderen großen Bebauungspläne für den Flugpark, die an diesem Montag zur Entscheidung anstehen (NWZ berichtete), bereiten aus Sicht der CDU keine Probleme.
Flugpark B-Plan Nummer 5 soll ohne Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung" beschlossen werden.


Artikel vom 12.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Bebauungspläne sollen Satzung werden
Kommunales
Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn – Aufbau des Asphalt-Mischwerkes hat bereits begonnen
Der Planungs- und Umweltausschuss bereitet die Empfehlungen für den Rat vor. Alles passiert an einem Tag.

von Klaus Derke

Foto: Das Interesse an der weiteren Entwicklung des Ahlhorner Flugplatzes ist groß. Eine 29-köpfige Besuchergruppe des Bürgervereins Sage informierte sich in diesen Tagen bei einer Busrundfahrt über das Gelände. Vorsitzender Jürgen Hellbusch (links) betonte bei der Begrüßung durch Bernd Gooßmann von der Flugpark-GmbH (2. von links), wie wichtig es sei, dass hier viele neue Arbeitsplätze für die Menschen aus der Region entstehen.   Bild: Klaus Derke

Großenkneten - Um 15.30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, um 17 Uhr eine nichtöffentliche Zusammenkunft des Verwaltungsausschusses und um 18.30 Uhr dann die öffentliche Ratssitzung. Am Montag, 18. Juni, soll im Rathaus Großenkneten der Weg frei gemacht werden für die weitere Entwicklung des Flugparks Ahlhorn.
Im Zuge der Bauleitplanung für das "Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn" sollen die fünf Bebauungspläne als Satzung beschlossen werden. Der Planungs- und Umweltausschuss wird die Beschlussempfehlungen beraten, die in den Verwaltungsausschuss gehen. Anschließend soll der Rat die Satzungen beschließen.

Derweil hat Firma Bunte vom Gewerbeaufsichtsamt die Genehmigung zum vorgezogenen Maßnahmenbeginn für das geplante Asphalt-Mischwerk erhalten. Das war möglich, nachdem der Landkreis nach Beendigung der Auslegung der Bebauungspläne in der vergangenen Woche die Planreife nach Paragraf 33 Baugesetzbuch erteilt hat, wie Projektentwickler Thomas Meiswinkel erklärte. Bunte hat mit dem Aufbau der Mischwerk-Module begonnen. Bis zur Inbetriebnahme wird es noch einige Wochen dauern. Wie die NWZ berichtete, soll das Mischwerk laut Bunte eine Jahreskapazität von 150 000 Tonnen haben. Die Anlage mit einem Investitionsvolumen von rund 4,5 Millionen Euro soll nach modernsten energie- und umwelttechnischen Gesichtspunkten gebaut werden. Gegen das Vorhaben gibt es unter anderem Einwendungen von privater Seite.

Die Sitzung des Rates am Montag hat neben der Bauleitplanung für den Flugplatz noch andere Themen auf der Tagesordnung. Dazu gehören die Wahl eines Bezirksvorstehers für Halenhorst und die Entwicklung der Internationalen Städtepartnerschaften mit Evergem/Belgien und Suprasl/Polen. Es geht um Benennung von Gemeindestraßen im Baugebiet "Ahlhorn-Lemsen Nord", I. Bauabschnitt. Dazu wird der Rat auch die Preise für die Grundstücke in diesem Bereich festlegen. Thema ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 a "Sandabbaufläche Kalksandsteinwerk Gräper". Zu Beginn der Beratungen sind Einwohnerfragestunden vorgesehen.


Artikel vom 8.5.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

CDU will Information zu Ahlhorn
STI

WILDESHAUSEN - Eine umfassende Information über das Konversionsprojekt „Flugplatz Ahlhorn“ hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sasse bei der Wildeshauser Stadtverwaltung angemahnt. Die Gemeinde Großenkneten habe den Bebauungsplan Nr. 109/1, ll A, lll, lV, V („Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“) ausgelegt. Einwendungen und Bedenken können bis 4. Juni erhoben werden. Sasse bittet darum, den Rat umfassend zu informieren. Die CDU will wissen, ob durch den Solarpark in Ahlhorn der Start- und Landebereich soweit eingeschränkt wird, dass Großflugzeuge den Flugplatz nicht mehr nutzen können. Außerdem stelle sich weiter die Frage nach einem Nachtflugbetrieb. Bürgermeister Dr. Kian Shahidi hatte im Frühjahr 2011 die Wildeshauser zu massenhaften Einwendungen gegen den Antrag der Flugplatz Ahlhorn GmbH auf einen 24-Stunden-Betrieb aufgerufen.


Artikel vom 18.4.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline  
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)

Solarpark soll deutlich erweitert werden
Flugpark
Investor plant Aufstockung um 34 Megawatt Peak – Bauleitplanung geht in den Endspurt
17,5 Megawatt Peak ist die Leistung des bereits installierten Solarparks. Nun soll noch einmal das Doppelte dazu kommen.
von Klaus Derke

Ahlhorn - Schneller als erwartet geht es nun doch mit der Bauleitplanung für den Flugpark Ahlhorn weiter. In einer öffentlichen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses soll das Gesamtpaket aus fünf Bebauungsplänen vorbereitet werden für die Annahme als Entwurf und den Auslegungsbeschluss. Die Sitzung, die zu Beginn für eine Einwohnerfragestunde unterbrochen wird, findet am Montag, 23. April, ab 17 Uhr im Rathaus Großenkneten statt.
Wie Erster Gemeinderat Klaus Bigalke auf Nachfrage der NWZ berichtete, soll der bereits vorhandene Solarpark auf dem Gelände nördlich der Landebahn noch ein wenig erweitert werden. Es ist außerdem geplant, auch auf einem Streifen südlich der Landebahn (Mindestabstand jeweils 75 Meter von der Startbahnmitte) weitere Solarmodule zu installieren. Laut Bigalke sollen nach den Plänen des Investors 34 Megawatt Peak (MWp) Leistung zusätzlich erzeugt werden. Das ist noch einmal das Doppelte von dem bereits vorhanden Solarpark mit einer Leistung von rund 17,5 Megawatt Peak.
Im Zuge der Bauleitplanung wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag, werden die Aufgaben der Gemeinde und des Investors festgelegt. Dabei geht es, wie die NWZ berichtete, unter anderem um die Zuständigkeiten für das Straßennetz und die Leitungen auf dem gesamten Areal. Darüber wurde lange intensiv verhandelt.


zuletzt geändert am  21.6.12