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Artikel vom 25.3.2011 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline

Ahlhorner Flugpläne: Der Argwohn bleibt
Entwicklung Ausschüsse billigen einstimmig Einwendungen der Stadt – Vorwurf der „Mogelpackung“
Volle Rückendeckung für den Bürgermeister: Der Widerspruch geht am Montag raus.
von Karsten Bandlow

Wildeshausen - Die Wildeshauser Ablehnungsfront gegen den beantragten 24-Stunden-Flugbetrieb auf dem Flugplatz Ahlhorn steht unverrückbar. Sowohl der Haushalts-, Wirtschafts- und Entwicklungsausschuss als auch der Bau- und Umweltausschuss haben am Donnerstagabend in einer gemeinsamen Sondersitzung einstimmig den im Entwurf vorgestellten Einwendungen der Stadt gegen den luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsantrag zur Konversion des ehemaligen Militärflugplatzes Ahlhorn gebilligt.
„Hier hat der Bürgermeister unsere volle Rückendeckung“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Pickart. Er betonte, dass die Wildeshauser nicht grundsätzlich gegen eine fliegerische Nutzung in Ahlhorn seien, aber der geplante Nachtflugbetrieb eben nicht verträglich sei. Gegen zwei Nachtflüge im Monat, wie die Flugplatz Ahlhorn GmbH vorgibt zu planen, habe niemand etwas, auch nicht gegen fünf. „Aber warum bindet sich das Unternehmen nicht, warum hält es an dem Antrag auf uneingeschränkten 24-Stunden-Betrieb fest?“, formulierte Pickart seine Bedenken. Auch die anderen Ausschussmitglieder ließen keinen Zweifel daran, dass sie die Ahlhorner Flugpläne für eine Mogelpackung halten.
„Bei uns muss niemand Ängste schüren, die sind längst da“, sagte Markus Grünloh (UWG) zu entsprechenden Vorwürfen aus Richtung Ahlhorn, nachdem zuvor der von der Stadt beauftragte Fachanwalt Prof. Dr. Lutz Eiding den Sachstand der Wildeshauser Einwendungen vorgestellt hatte. Der Experte kündigte an, dass die Einwendungen der Stadt spätestens am Montag, 28. März, bei der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg eingereicht werden, obwohl theoretisch die Frist noch bis 11. April gehe. Er appellierte an die privaten Einwender, ebenfalls jetzt tätig zu werden. „Umso besser sind die Chancen, das Ziel einer ungestörten Nachtruhe zu erreichen.“ Auf eine Prognose, wie das Verfahren ausgehen könnte, wollte sich der Anwalt nicht einlassen.

zuletzt geändert am  25.3.11