wichtige Artikel zu Themen zum Flugplatz, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind

Artikel vom 19.2.2011 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline

„Salamitaktik“ ruft die Stadt auf den Plan
Flugplatz      Bürgermeister Dr. Shahidi ruft die Bürger zu Einwendungen gegen Ahlhorner Antrag auf
„Höchst bedenkliche Konstellation“: So kommentiert Shahidi den Antrag aus Ahlhorn.
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Wildeshausen - Renommierte Gutachter hat die „Flugpark Ahlhorn GmbH“ für das laufende Verfahren gewonnen. Darauf weist der Fachanwalt der Stadt Wildeshausen, Prof. Dr. Lutz Eiding, selber ausgewiesener Expert auf dem Gebiet Fluglärm, hin. Danach hat sich der Flugpark die Unterstützung der Firmen A.C.E. aus Köln, der Deutschen Flugsicherung (DFS) aus Langen und AVIA Consult aus Strausberg „gesichert“.

Seit Anfang der Woche liegt der umfangreiche Antrag auf eine Änderungsgenehmigung der Flugplatz Ahlhorn GmbH öffentlich aus, so auch im Wildeshauser Stadthaus. Aus dem einstigen Militärflughafen soll ein Sonderflugplatz mit Sichtflugverkehr und 24-Stunden-Betrieb für Flugzeuge mit bis zu 14 Tonnen Höchstgewicht werden. Am Ende der Woche reagiert die Stadt Wildeshausen mit einer „ersten Einschätzung zu den Antragsunterlagen der Flugpark Ahlhorn GmbH“. Und die fällt deutlich aus: Die Stadt sieht sich in ihren Befürchtungen um die Nachtruhe bestätigt, wie aus einer Erklärung von Bürgermeister Dr. Kian Shahidi hervorgeht. Er richtet sich daher mit einem Appell an die Wildeshauser: „Als Bürgermeister bitte ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich um unseren wunderschönen Luftkurort Wildeshausen inmitten des Naturparks Wildeshauser Geest – insbesondere um ihre Nachtruhe – sorgen, ihre Einwendungen möglichst bis zum 14. März 2011 vorzubringen.“
Die Stadt Wildeshausen hatte bereits vor längerem Rechtsanwälte der Kanzlei Nickel mit der Begleitung des Verfahrens beauftragt. Deren Experte Prof. Dr. Lutz Eiding bestätigt zunächst, dass die Ahlhorner Flugplatzbetreiber aktuell nur die Genehmigung für kleine Flugzeuge bis 14 Tonnen Maximalgewicht beantragt haben. Dafür wären eine Start- und Landebahnlänge von 1800 Meter ausreichend. Vorhanden sei aber bereits jetzt eine Start- und Landebahn (SLB) mit 2300 Metern Länge, das hieße 500 Meter mehr, als antragsgemäß überhaupt benötigt würden, so der Anwalt. Nach Einstufung der Deutschen Flugsicherung könne Ahlhorn für Luftfahrzeuge der Kategorie D zugelassen werden, beispielsweise Typen wie die MD 11.

Flugzeuge der Kategorie D dürfen aber auf dem Sonderlandeplatz derzeit gar nicht verkehren, weil hierfür ein Instrumentenlandesystem (ILS) vorgeschrieben sei, so Eiding: „Mit anderen Worten wird etwas beantragt, das in dieser Größenordnung mangels ILS gar nicht in Ahlhorn verkehren darf.“
Nach Einschätzung von Eiding und seinen Kollegen handelt es sich daher bei dem Antragsverfahren um eine „Salamitaktik“. Zunächst würden nur kleine Flugzeuge im Sichtflugbetrieb beantragt, während mit der Genehmigung dem Grunde nach schon wesentlich größere Flugzeuge gestattet werden. In einem zweiten Schritt würde lediglich noch die Installation des Instrumentenlandesystems beantragt, um die großen Verkehre in einem „Minigenehmigungsverfahren“ abwickeln zu können, heißt es.

Dagegen hätte die Stadt Wildeshausen kaum noch rechtliche Verhinderungsmöglichkeiten, meint der Anwalt. Der Stadt könnte nämlich dann entgegengehalten werden, die Einführung des ILS diene ausschließlich der Erhöhung der Verkehrssicherheit am Flugplatz.
Vor dem Hintergrund des gleichzeitig für Ahlhorn beantragten 24-Stunden-Betriebs und der oft geltenden Gleichung „Frachtflug ist Nachtflug“ teilt Bürgermeister Dr. Shahidi in seiner Stellungnahme ausdrücklich die Auffassung des Fachanwaltes, „dass es sich um eine aus der Sicht der Stadt höchst bedenkliche Konstellation handelt.“


zuletzt geändert am  19.2.11