wichtige Artikel zu Themen zum Flugplatz, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind

Artikel vom 15.2.2011 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline

Sichtflug bis maximal 14 Tonnen
Konversion Antrag für Ahlhorn liegt bis 14. März öffentlich aus
Geschäfts- und Privatfliegerei, Werkverkehr, Bundeswehr-Übungen und Fallschirmspringerei sollen Schwerpunkt der fliegerischen Nutzung sein.
von Klaus Derke

Ahlhorn - Seit Montag liegt der Antrag auf Änderungsgenehmigung der Flugplatz Ahlhorn GmbH auch im Rathaus Großenkneten aus. Die Flugplatz GmbH beantragt die Konversion des ehemaligen Militärflugplatzes Ahlhorn in einen Sonderlandeplatz mit Sichtflugverkehr. Es ist ein 24-Stunden-Betrieb für Luftfahrzeuge bis 14 Tonnen Höchstabfluggewicht vorgesehen, heißt es in den Erläuterungen. Das entspricht genau dem, was die Flugplatz Ahlhorn GmbH immer wieder erklärt hat. Flugverkehr mit Großflugzeugen über 14 Tonnen soll nicht stattfinden.
Laut Antragsunterlagen soll die fliegerische Nutzung zukünftig schwerpunktmäßig innerhalb folgender Bereiche angesiedelt sein: Werkverkehr (Werftbetriebe, Verbringung von Ersatz- und Spezialteilen), Geschäftsfliegerei, Sprungdienste der Bundeswehr, Privatfliegerei (Sportfluggruppe Ahlhorn, Luftfahrtverein Wildeshausen-Ahlhorn) und Fallschirmsprungdienst.
Ein schalltechnisches Gutachten liegt dem Antrag bei. Es untersucht und bewertet die Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf Fluglärmbelastung im Umfeld des beantragten Sonderlandeplatzes. Die Befürchtungen der Bevölkerung zur Fluglärmbelastung haben die Flugplatz Ahlhorn GmbH bewogen, über den eigentlichen Antragsgegenstand hinaus zusätzliche Flugbewegungen mit Großflugzeugen im Rahmen des Gutachtens untersuchen zu lassen, ist im Erläuterungsbericht nachzulesen. Obwohl zusätzliche Verkehre von Großflugzeugen über 14 Tonnen „weder beantragt noch durchgeführt werden“, heißt es. Zitat aus dem Erläuterungsbericht: „Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass selbst bei einem solchen Szenario die für reine Wohngebiete geltenden Orientierungswerte nicht annähernd erreicht werden. (...) Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der sich aus dem Antragsgegenstand ergebende Fluglärm gänzlich unbedenklich und nahezu zu vernachlässigen ist.“ Auch die Nachbarkommunen werden zu dem Vorhaben gefragt. So hat der Planungs-, Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss des Emsteker Rates mehrheitlich der geplanten fliegerischen Nutzung des Flugplatzes Ahlhorn durch Luftfahrzeuge bis 14 Tonnen zugestimmt.
Die Flugplatz Ahlhorn GmbH hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Luftfahrtbehörde, die Erteilung einer Änderungsgenehmigung für einen Sonderlandeplatz auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Ahlhorn gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes beantragt. Der Antrag nebst Begründung und schalltechnischem Fluglärmgutachten liegt bis zum 14. März 2011 im Rathaus Großenkneten zu den Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.


zuletzt geändert am  15.2.11